Bitte lies den folgenden Ablauf aufmerksam durch - hier ist jeder Schritt beschrieben, den du durchlaufen musst, um einen Job durch uns vermittelt zu bekommen. Dieser Service ist für Studierende immer kostenfrei.
Erstelle deinen Account einfach über unsere Website. Danach musst du in unserem Büro vorbeikommen, um dich auszuweisen und deinen Status als Studierende/r zu bestätigen. An diese Verifizierung sind wir als Hochschulgruppe gebunden. Dazu erklären wir dir unsere Vermittlungsbedingungen noch einmal genau.
Schaue in unseren Jobkatalog - dort sind alle aktuell verfügbaren Jobs gelistet. Der Katalog wird täglich aktualisiert. Bitte achte darauf, dass du alle im Angebot gelisteten Voraussetzungen (inkl. Sprachkenntnisse) erfüllst, bevor du eine Vermittlung anfragst. Notiere dir dann die Job-ID der Angebote, für die du dich vermitteln lassen möchtest.
Du hast einen oder mehrere passende Jobs gefunden? Super! Es gibt 4 verschiedene Wege, die Vermittlung anzufragen:
Komm während unserer Öffnungszeiten in unser Büro in der Mommsenstraße 5. Das ist der beste Weg, da so ggf. offene Fragen zum Angebot oder zur Vermittlung geklärt werden können
Rufe uns während der Öffnungszeiten unter 0155 / 65 750 249 an
Schreibe uns eine Mail an info@stav-dresden.de
Frage die Vermittlung online in deinem Profil an.
Achtung! Eine Vermittlung bedeutet nicht, dass du den Job auch wirklich bekommst - du musst noch die folgenden Schritte unternehmen.
Sobald du eine Vermittlung anfragst, überprüfen unsere Mitarbeitenden, ob du die Voraussetzungen für den Job erfüllst, ggf. kann es in diesem Schritt noch zu Fragen von unserer Seite kommen. Bist du geeignet, vermitteln wir dich. Sobald du eine Vermittlung anfragst, prüfen unsere Mitarbeitenden, ob du die Voraussetzungen erfüllst. Falls noch Angaben fehlen, melden wir uns bei dir. Ist alles in Ordnung, vermitteln wir dich und senden dir per E-Mail Informationen zum weiteren Ablauf sowie den Abrechnungsschein. Bist du geeignet, vermitteln wir dich. Du erhältst dann eine Mail mit der Beschreibung des weiteren Verlaufs und einem wichtigen Dokument: der Abrechnung.
Die Abrechnung enthält die Kontaktdaten der Arbeitsstelle und die bevorzugte Kontaktmöglichkeit. Du musst dich nun innerhalb von 3 Werktagen bei der Arbeitsstelle melden und dann den von der Arbeitsstelle gewünschten Bewerbungsprozess durchlaufen.
Du hast den Job bekommen? Herzlichen Glückwunsch - wir freuen uns sehr für dich! Bitte gib uns Bescheid, dass du den Job erhalten hast. Du kannst dazu in unserem Büro vorbeikommen, anrufen oder uns eine Mail schreiben. In jedem Fall musst du deiner Arbeitsstelle aber die Abrechnung aushändigen, da die Arbeitsstelle dieses Dokument nach Ende deines Arbeitsverhältnisses, spätestens jedoch nach 6 Monaten ausfüllen und uns übermitteln muss.
Du hast eine Absage oder gar keine Rückmeldung erhalten? Das tut uns sehr leid. Bitte gib uns auch in diesem Fall Bescheid, indem du in unserem Büro vorbeikommst, uns anrufst oder eine Mail schreibst. Vielleicht ist in der Zwischenzeit ein neues passendes Angebot in unserem Jobkatalog online gegangen - schau gerne mal nach!
Vermittlungsbedingungen
Bevor wir dich vermitteln können, musst du unseren Vermittlungsbedingungen zustimmen. Diese Bedingungen gelten für alle Vermittlungen, die über die STAV laufen. Bitte lies sie dir aufmerksam durch und kontaktiere uns bei Fragen dazu, da Verstöße gegen diese Bedingungen zu einer Profilsperrung führen können. In diesem Fall können wir dich für ein Semester nicht mehr vermitteln.
- Eine Vermittlung ist kein Arbeitsvertrag und garantiert auch nicht das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages.
- Nach der Vermittlung ist der*die Student*in verpflichtet, binnen 3 Werktagen Kontakt zur Arbeitsstelle aufzunehmen und anschließend den STAV e.V. über den aktuellen Bewerbungsstand zu informieren. Der STAV e.V. übernimmt keine Gewähr für den Inhalt der Jobanzeigen. Demzufolge sind Fragen zum genauen Tätigkeitsfeld, der Vergütung oder dem Einsatzzeitraum/-Ort im Vorhinein mit der Arbeitsstelle zu klären.
- Der STAV e.V. übernimmt keine Gewähr für den Inhalt der Jobanzeigen. Demzufolge sind Fragen zum genauen Tätigkeitsfeld, der Vergütung oder dem Einsatzzeitraum/-Ort im Vorhinein mit der Arbeitsstelle zu klären.
- Bei Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses ist der Abrechnungsschein nach Abschluss der Tätigkeiten oder Erreichen der Abrechnungsfrist (6 Monate ab dem ersten Arbeitstag) von der Arbeitsstelle auszufüllen und dem STAV e.V. zukommen zu lassen.
- Beim Ausfüllen des Abrechnungsscheins ist insbesondere darauf zu achten, dass die Einsatzzeit und Höhe des Entgelts wahrheitsgemäß von der Arbeitsstelle eingetragen werden.
- Der STAV e.V. ist berechtigt bei Bedarf Dokumente und Informationen zum jeweiligen Arbeitsverhältnis für einen Datenabgleich einzufordern.
- Kommt ein Arbeitsverhältnis nicht zustande, ist dies unter Angabe von Gründen unverzüglich dem STAV e.V. mitzuteilen.
- Wenn der*die Student*in nicht nachweisen kann, dass die Stornierung einer Vermittlung unverschuldet ist, oder der STAV e.V. zu spät bzw. gar nicht über ein Nichtzustandekommen des Arbeitsverhältnisses informiert wird, so führt dies zu einem „S-Storno“ (Selbstverschuldete Stornierung).
- Die Studierenden sind selbst für die Einhaltung gesetzlicher Einschränkungen und Regelungen bei der Arbeitsaufnahme verantwortlich.
- Eventuelle Ansprüche (z.B. Lohnforderungen, Fahrtkosten, Arbeitszeitausfall) werden vom STAV e.V. in keinem Falle übernommen.
- Sämtliche Angaben zur Arbeitsstelle sind vertrauliche Daten. Werden diese an Dritte weitergegeben oder anderweitig weitergeleitet, so muss mit rechtlichen Konsequenzen, etwa Schadensersatzforderungen, gerechnet werden.

