Um die Vermittlung für die Studierenden kostenlos und für die Arbeitsstellen erfolgsabhängig zu gestalten, muss die Abrechnung einer erfolgreichen Vermittlung mithilfe des Abrechnungsscheins erfolgen. Sowohl die Studierenden als auch die Arbeitsstellen finden alle aktuellen Abrechnungsscheine in ihrem Login. Ausgefüllte Abrechnungen können der STAV per Post oder E-Mail zugesendet werden. Die Rechnungslegung erfolgt meist spätestens vier Wochen nach Eingang des Abrechnungsscheins.
Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte des Abrechnungsscheins erklärt:
Auf welche Weise sich die Studierenden für den vermittelten Job bewerben sollen.
Welche Ansprechperson bei der Arbeitstelle für die Bewerbung verantwortlich ist und von den Studierenden kontaktiert werden soll.
Datum, an dem der Abrechnungsschein spätestens bei der STAV eingehen sollte. Normalerweise sieben Monate nach dem Vermittlungsdatum, bei kurzfristigen Jobs früher.
Zeitraum, in dem der*die vermittelte Student*in den Job ausgeführt hat, bzw. die ersten sechs Monate des Arbeitsverhätnisses, die für die Abrechnung relevant sind.
Bruttogesamtverdienst ist von der Arbeitsstelle auszufüllen.
Um die Richtigkeit der Angaben zu bestätigen, muss die Abrechnung durch eine Unterschrift und das Datum (+ Stempel bei Firmen) bestätigt werden.
UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 13:00 Uhr. Donnerstag 12:00 bis 16:00 Uhr.
Was gibt es als Arbeitsstelle Rechtliches zu beachten?
Sie finden auf der Seite der Mini-Jobzentrale alle wichtigen Informationen dazu, wie Sie Arbeitnehmende anmelden müssen und welche Abgaben Sie zahlen sollen. Es wird dabei zwischen Unternehmen und Privathaushalten differenziert.
Was du als Arbeitnehmer*in beachten solltest:
Beachte beim Aushandeln des Arbeitsvertrages, welches Arbeitsverhältnis angestrebt wird. Der Deutsche Gewerkschaftsbund gibt auf seiner Seite hilfreiche Tipps zu unterschiedlichen Möglichkeiten der Anstellung.