Frequently Asked Questions

Du kannst zu unseren Öffnungszeiten in unserem Büro (direkt an der HSZ-Wiese) vorbei kommen oder uns unter der Nummer 0351 / 89 66 970 anrufen. Ansonsten kannst du uns auch gerne eine E-Mail an info@stav-dresden.de schreiben.


Wenn du gern für einen Job vermittelt werden möchtest, dann nutze die Funktion ‚Vermittlung Anfragen‘ im Login, rufe uns an oder schreibe uns eine E-Mail. Nach dem Abschließen deiner Registrierung können wir dir schnell und unkompliziert einen Job vermitteln und du erhältst einen Abrechnungsschein, auf welchem alle relevanten Informationen zu finden sind.


Ja. Du bist berechtigt, maximal drei Vermittlungen gleichzeitig anzunehmen. Wenn du drei offene Vermittlungen hast, musst du erst auf die Rückmeldung der Auftraggebenden warten, ehe du dich neu vermitteln lassen kannst.


Melde dich innerhalb der nächsten drei Werktage bei der Arbeitsstelle. Dabei ist es wichtig, dass du die Vermittlung über die STAV erwähnst. Der Vermittlungs- bzw. Abrechnungsschein ist kein Arbeitsvertrag, die Auftraggebenden entscheiden also noch, ob du eingestellt wirst.


Bitte informiere uns über das entstandene Arbeitsverhältnis. Kläre außerdem mit der Arbeitsstelle folgende Aspekte:

  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeit
  • Versicherungen

Bitte informiere uns und gib den Grund des Nicht-zustande-Kommens des Arbeitsverhältnisses an. Vielleicht findet sich in diesem Zuge gleich ein neuer interessanter Job auf unserer Webseite?


Vermittelt werden können alle in Deutschland immatrikulierten Studierenden (inklusive Promotionsstudierende, FH und BA Studierende). Für eine Vermittlung ist ein gültiger Personalausweis oder Pass, sowie ein aktueller Studierendenausweis notwendig. Nichtstudierende können wir leider nicht vermitteln.


Diese Frage ist nicht so einfach pauschal zu beantworten. Es kommt hier immer auf die eigene spezifische Situation an, in der viele Faktoren eine Rolle spielen. Prinzipiell gibt es Grenzen für Arbeitszeit und Verdienst, ab denen Mehrkosten entstehen und Kürzungen von bestimmten Geldern auftreten. Da dies die meisten sicherlich vermeiden wollen, sind hier die wichtigsten Grenzen und Regelungen aufgeführt:

Wer pro Monat im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 520€ verdient (nur beim Beschäftigungsverhältnis Mini-Job), hat mit keinerlei Kürzungen oder Mehrkosten zu rechnen. Es sei denn, die Arbeitsstelle übernimmt die 2 %-Pauschale der Lohnsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nicht, dann muss dafür selbst aufgekommen werden. In der Praxis ist es jedoch so, dass diese meistens übernommen wird.

Bei einer mehr als geringfügigen Beschäftigung (über 520€ Monatsverdienst im Jahresdurchschnitt), werden bestimmte Kosten fällig. Dies können Lohnsteuern sein, welche fällig werden, wenn der Grundfreibetrag der jeweiligen Steuerklasse überschritten wird. Weiterhin ist es nicht möglich, familienversichert in der Krankenkasse zu bleiben, wenn die 520€-Grenze überschritten wird, sondern eine eigenständige Versicherung wird notwendig. Wird in diesem Zusammenhang auch eine Wochenstundenzahl von 20 regelmäßig überschritten, werden Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig. Hierfür gibt es auch Ausnahmeregelungen, z. B. Arbeitszeiten außerhalb der Vorlesungszeiten. Außerdem werden auch Rentenversicherungsbeiträge fällig, welche sich je nach Verdienst (zw. 400,01 € – 800,00 €) zw. 5,43 und 9,95 % bewegen. Wenn du zusätzlich noch BAföG beziehst, wird dieses gekürzt, wenn im Bewilligungszeitraum mehr als 520€/Monat verdient werden. Dies zählt aber nicht bei einem Pflichtpraktikum mit Vergütung.

Während der Semesterferien gibt es noch eine extra Regelung. Hier dürfen Studierende auch zeitlich länger tätig sein, ohne pflege- oder arbeitslosenversicherungspflichtig zu werden. Die Rentenversicherung muss hier nur nicht gezahlt werden, wenn die Beschäftigung auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage vertraglich festgelegt wurde oder das Beschäftigungsverhältnis an sich begrenzt ausgelegt ist.

Wie so oft gibt es auch bei den oben genannten Regelungen immer wieder Ausnahmen oder es können andere hier nicht genannte Sachverhalte zum Tragen kommen. Dies muss dann von Fall zu Fall von jeder Person selbst überprüft werden.

Weitere Informationen findest du unter https://www.studentenwerke.de/de/jobben und https://jugend.dgb.de/studium/dein-job.


Bitte beachte, dass wir dir in der Regel nur so viele Jobs gleichzeitig vermitteln, wie du auch parallel arbeiten kannst/willst. Für die Jobangebote gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Vermittlungen, die wir rausgeben können. Solltest du dir also noch nicht sicher sein, welches Jobangebot dir besser gefällt, bewirb‘ dich am besten erstmal für einen Job und wenn du nach wenigen Tagen eine negative Rückmeldung erhältst, kontaktiere uns einfach kurz und lass dir den nächsten Job vermitteln.

Sollte es aus zeitlichen oder anderen vertretbaren Gründen zwischen dir und den Auftraggebenden nicht passen, musst du selbstverständlich keine Konsequenzen von uns fürchten, gib uns einfach kurz Bescheid.
Wenn du allerdings einen Job absagst, weil du beispielsweise „keine Lust“ mehr hast oder dich gar nicht erst bewirbst, erhältst du eine kurzzeitige Vermittlungssperre. Wir möchten für alle Studierenden möglichst viele Jobangebote bereit halten, deshalb entscheide dich bitte vor einer Vermittlung, ob du diesen Job wirklich haben möchtest. Danke!