Frequently Asked Questions
Wir vermitteln Studierende aus allen Fachrichtungen (unabhängig vom Standort der Hochschule), die sich für einen Job bei uns interessieren. Dabei unterscheiden wir weder Geschlechter noch Nationalitäten und erwarten dies auch von unseren gelisteten Arbeitsstellen.
Tipp: Je genauer Sie uns angeben, welche Voraussetzungen die Studierenden erfüllen müssen, desto genauer können wir die Vorauswahl treffen.
Das von Ihnen aufgegebene Jobangebot wird bei uns drei Wochen freigeschaltet. Danach bekommen Sie eine E-Mail, die über das Ende dieses Zeitraums informiert. Bitte antworten Sie uns einfach, wenn Sie weiterhin Studierende suchen, dann können wir das Jobangebot kostenlos um weitere drei Wochen verlängern. Kommt es drei Monate zu keiner erfolgreichen Vermittlung, behalten wir uns vor, Ihr Angebot nicht mehr auf unserer Website anzuzeigen.
Sollten Sie schon vorher Ihren Bedarf an Studierenden gedeckt haben, bitten wir Sie, uns dies kurz mitzuteilen, damit wir das Angebot aus der Jobliste nehmen können.
Folgende Aspekte sollten Sie unbedingt mit den Studierenden klären:
Bitte beachten Sie, dass Sie als Arbeitsstelle die Studierenden selbst anstellen. Wir übernehmen lediglich die Vorauswahl und die Kontaktherstellung!
Bitte informieren Sie die Studierenden zeitnah über die Absage. Gerne können Sie auch uns über die Mail-Adresse „info@stav-dresden.de“ eine kurze Information zusenden.
Für unseren Service berechnen wir eine Provision, die vom Bruttogesamtverdienst der Studierenden abhängig ist. Kosten entstehen also nur dann, wenn Sie von uns vermittelte Studierende einstellen. Die Provision wird für maximal sechs Monate von Beschäftigungsbeginn berechnet. Eine Übersicht finden sie in unserer Gebührentabelle. Die Abrechnung erfolgt mithilfe des Abrechnungsscheins, den Sie bequem in Ihrem Login abrufen können.
Wir haben folgende Tipps für Sie:
Auch bei Ein-Tages-Jobs sind Sie verpflichtet, die eingestellten Studierenden bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Durch die kurzfristige Anstellung entfallen viele zusätzliche Abgaben für Sie.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.minijob-zentrale.de
Um uns als Studentische Arbeitsvermittlung finanzieren zu können, sind wir auf die Vermittlungsgebühren angewiesen. Diese können wir aber nur nach Ihrer Mitteilung über (Nicht-)Anstellung und Verdienst der Studierenden berechnen. Mit dem Bestätigen unserer AGB bestätigen Sie uns Ihre Mitteilungspflicht über diese Daten. Da dieses Anliegen teilweise mit Nachdruck durchgesetzt werden muss, erheben wir ab der zweiten Mahnstufe auch eine Mahngebühr i.H.v. 5,00€. Auch diese ist in unseren AGB festgehalten, allderings fällt diese erst nach einigen Schritten an:
1. Sie erhalten eine Mail mit allen Vermittlungen, sobald Ihr Angebot abgeschlossen wird. Schon hier können Sie uns antworten, ob es zu einem Arbeitsverhältnis gekommen ist.
2. Am Abrechnungszieldatum (meist sieben Monate nach Vermittlung, bei kurzfristigen Jobs früher) erhalten Sie eine Mail, die Sie an die Abrechnung der Vermittlung erinnert.
3. Einen Monat nach dem Abrechnungszieldatum rutschen Sie in die erste Mahnstufe. Sie erhalten ein Mahnschreiben per Mail mit erneuter Nachfrage nach den Informationen von offenen Vermittlungen.
4. Erhalten wir innerhalb von zehn Tagen keine Rückmeldung zur Vermittlung, rutschen Sie in die zweite Mahnstufe. Nun versuchen wir Sie auf dem Postweg zu erreichen und eine Mahngebühr von 5,00€ pro Vermittlung fallen an.
5. Wiederum zehn Tage später versuchen wir Sie ein letztes Mal per Mail zu erreichen. Sie rutschen in die dritte Mahnstufe, es fallen wieder 5,00€ Mahngebühr an und Ihr Konto wird bis zur Rückmeldung über die Vermittlung(en) gesperrt.